Pflegezusatzversicherung - Pflegegrade statt Pflegestufen ab 2017
Bald ist es so weit - das Pflegestärkungsgesetz II tritt zum 1.1.2017 vollständig in Kraft. Damit findet eine gravierende Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung statt. Mit Beginn des nächsten Jahres ändert sich die Definition des Pflegebegriffes - bis Ende 2016 umfasst der Pflegebegriff nach SGB 14 nur Menschen mit körperlichen Defiziten - ausgeschlossen waren bisher weitgehend Menschen mit kognitiven Einschränkungen, beispielsweise an Demenz Erkrankte. Dieser Personenkreis konnte bisher nur Leistungen aufgrund "stark eingeschränkter Alltagskompetenz" erhalten - diese Leistungen waren deutlich niedriger als Leistungen aus einer regulären Pflegestufe.
Das wird sich ab dem nächsten Jahr 2017 grundätzlich ändern. Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade - das Beurteilungsverfahren der Pflegebedürftigkeit setzt nächstes Jahr nicht mehr beim zeitlichen Umfang des Pflegebedarfs (sogenannte "Minutenpflege") an, sondern an der Frage, wie selbstständig die pflegebedürftige Person verschiedene Lebensbereiche bewältigen kann. Insgesamt werden 6 Module unterschiedlich stark gewichtet - dabei werden bis zu 100 Punkte vergeben. Der Umfang des Pflegebedarfes (Pflegegrad 1 bis 5) bemisst sich nach der erreichten Punktzahl:
- Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung ab 12,5 Punkten)
- Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung ab 27 Punkten)
- Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung ab 47,5 Punkten)
- Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung ab 70 Punkten)
- Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ab 90 Punkten)
Pflegezusatzversicherungen, die nach Pflegegraden leisten
Stand heute (Oktober 2016) haben bereits mehrere private Anbieter von Pflegezusatzversicherungen ihre neuen Tarife für die Pflegegrade veröffentlicht. Wir pflegen natürlich alle Tarife umgehend in unseren Pflegeversicherung Vergleich ein - die Ergebnisse können sie oben abrufen. Wie man unschwer erkennen kann, sind die Leistungen der angebotenen Tarife sehr unterschiedlich - es stellt sich daher natürlich die Frage, welche Leistungshöhe in welchem Pflegegrad sinnvoll ist.
Der Pflegegrad 1 wird natürlich am schnellsten erreicht - das wird damit der häufigste Leistungsfall sein. Wenn Sie für diesen Fall bereits hohe Leistungen versichern möchten, dann schlägt sich das natürlich sehr stark auf den Monatsbeitrag der Pflegezusatzversicherung nieder. Der Pflegegrad 5 wird in der Praxis höchstwahrscheinlich nur sehr selten erreicht werden - am wichtigsten ist für die Pflegetagegeldversicherung Pflegegrad 2 bis 4 - in diesen Pflegegraden sollte optimalerweise unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation eine gute Gesamtabsicherung erzielt werden.
Als Experten helfen wir Ihnen gerne beim Pflegetagegeldversicherung Vergleich und beraten Sie gerne auch zur Absicherungshöhe - rufen Sie uns für einen individuellen Vergleich einfach an unter 08142 - 651 39 28.