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Pflegezusatzversicherung - Vergleich der verschiedenen Tarifarten

Ein Pflegefall stellt in der Regel die ganze Familie auf eine harte Probe. Neben den hohen physischen und psychischen Belastungen für pflegende Familienangehörige können bei Pflegebedürftigkeit auch die finanziellen Belastungen enorm sein.

Für die Absicherung dieses Risikos bietet die Versicherungslandschaft verschiedene Lösungsansätze. Die unterschiedlichen Arten der Pflegezusatzversicherung möchten wir Ihnen kurz im Vergleich vorstellen:

  Pflegetagegeldversicherung Pflegerentenversicherung Pflegekostenversicherung
Leistungen flexibel ja ja nein
Leistungen zur freien Verfügung ja ja nein
Laienpflege möglich ja ja nein
Beitragsunterbrechung während der Laufzeit möglich nein ja nein
Teilrückzahlung der Beiträge bei vorzeitiger Kündigung / Tod nein ja nein
Leistungshöhe garantiert ja nur Garantieleistung (ohne Überschüsse) ja
Beitragshöhe garantiert nein ja nein
Leistungs-Dynamisierung ja ja teilweise
Beitragshöhe sehr günstig sehr teuer je nach Leistungsumfang
Unsere Empfehlung ja nein nein
  1. Pflegetagegeldversicherung

    Die Pflegetagegeldversicherung ist die wohl gängigste Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit. Dabei vereinbart der Versicherungsnehmer einen bestimmten Tagessatz, welcher dann später von der Krankenversicherung ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird.

    Die Höhe der Leistung kann hier vom Versicherten selbst festgelegt werden. Die Höhe des monatlich ausgezahlten Pflegegeldes hängt vom gewählten Tagessatz ab, welcher mit 30 Monatstagen multipliziert wird. In der Regel können Tagessätze zwischen 10 und 100 Euro festgelegt werden (manche Versicherungsgesellschaften bieten auch die Möglichkeit einer höheren Absicherung).

    Die Höhe der Leistung ist bei den meisten Pflegetagegeld-Tarifen zusätzlich noch nach der Pflegestufe gestaffelt; das volle Pflegetagegeld wird bei den meisten Krankenversicherungen erst in Pflegestufe III oder bei stationärer Pflege ausbezahlt. Bei Pflegestufe I oder II gibt es bei den meisten Anbietern nur anteilige Leistungen.

    Beispiel für die Pflegetagegeldversicherung Allianz PZTBest:

    Die monatliche Gesamtleistung einer Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 50 Euro beträgt beim Tarif Allianz PZTBest 1500 Euro. Dieser volle Satz wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person in Pflegestufe III eingestuft wird und/oder stationär gepflegt werden muss.

    Wenn die versicherte Person nur Pflegestufe I erhält und die Pflege ambulant zu Hause erfolgt, wird nur ein Pflegegeld in Höhe von 30% ausbezahlt, in diesem Fall also 450 Euro.

    Bei Pflegestufe II und ambulanter Pflege zu Hause, wird nur ein Pflegegeld in Höhe von 60% ausbezahlt, in diesem Fall also 900 Euro.

    Der Große Vorteil der Pflegetagegeldversicherung:

    Die Leistungen sind vollkommen frei verfügbar und können vom Versicherten genau so eingesetzt werden, wie er sich das wünscht. Die Beiträge in der Pflegetagegeldversicherung sind verhältnismäßig günstig, zumal die Höhe der späteren Leistungen vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt werden können. Es gibt viele Unterschiede bei den einzelnen Angeboten - ein Pflegetagegeld Vergleich ist daher empfehlenswert!

  2. Pflegerentenversicherung

    Bei der Pflegerentenversicherung wird vom Versicherungsnehmer nicht die Leistung festgelegt, sondern der Monatsbeitrag, z.B. 50 oder 100 Euro monatlich. Auf dieser Basis wird vom Versicherungsunternehmen später eine lebenslange steuerfreie Rente ausbezahlt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird.

    Die Leistungen der Pflegerentenversicherung sind jedoch nur zum Teil garantiert. Achten Sie daher beim Abschluss einer Pflegerente auf jeden Fall zunächst auf die garantierte monatliche Rente. Oftmals sind wesentlich höhere Beträge in den Berechnungen der Versicherungsunternehmen angegeben, in die fiktive Überschüsse eingerechnet werden, die jedoch von der zukünftigen Kapitalmarktentwicklung abhängig und eben nicht garantiert sind.

    Vorteilhaft gegenüber anderen Arten der Pflegezusatzversicherung ist, dass die Pflegerente z.B. auch schon bei Vorliegen einer mittelschweren Demenzerkrankung ausbezahlt wird, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Zuteilung einer Pflegestufe noch nicht erfüllt sind.

    Darüber hinaus besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer vorübergehenden Beitragsfreistellung, wenn er die Beiträge kurzzeitig oder dauerhaft nicht mehr bezahlen kann. Dadurch verringern sich natürlich die später ausbezahlten Leistungen, allerdings sind die bereits bezahlten Beiträge nicht einfach weg. Bei einer Pflegetgageld- oder Pflegekostenversicherung ist diese Möglichkeit i.d.R. nicht gegeben.

    Die Beiträge bei der Pflegerentenversicherung sind dauerhaft garantiert – auch das ist ein Unterschied zu Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherungen. Bei letzteren können die Beiträge im Laufe der Zeit kostenbedingt ansteigen, wenn die Krankenversicherung bei regelmäßigen Prüfungen registriert, dass die Schadenquote oder die Kosten für die Leistungen der Versicherten stark angestiegen sind. Bei der Pflegerentenversicherung besteht dieses Risiko nicht, hier kann der Versicherungsnehmer dauerhaft mit dem selbst festgelegten Beitrag kalkulieren. Bei Rentenbezug müssen in der Pflegerentenversicherung übrigens keine Beiträge mehr bezahlt werden.

    All die genannten Vorteile müssen allerdings teuer erkauft werden. Pflegerentenversicherungen sind deutlich teurer (im Verhältnis von Beitrag zu später ausbezahlten Leistungen) als z.B. Pflegetagegeld-Versicherungen. Für eine vergleichbar hohe Pflegetagegeld-Leistung zahlt man – je nach Anbieter und Tarif – teilweise nur rund die Hälfte an Beiträgen wie für eine Pflegerente in vergleichbarer Höhe.

  3. Pflegekostenversicherung

    Die Pflegekostenversicherung orientiert ihre Leistung – wie der Name schon sagt – an den real entstehenden Kosten für die Pflegebedürftigkeit. Die Krankenversicherung übernimmt im Falle der Pflegebedürftigkeit einen vorher definierten Prozentsatz (z.B. 80%) der real entstehenden Kosten für die Pflege des Versicherten.

    Der Nachteil gegenüber Pflegerente und Pflegetagegeld ist zunächst einmal natürlich der, dass die Leistung starr an die Pflegeleistungen gebunden ist, d.h. der Pflegebedürftige kann nicht frei über das versicherte Geld verfügen, sondern er hat nur einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die ihm die notwendige Pflege zum entsprechenden Prozentsatz erstattet.

    Vorteilhaft gegenüber den anderen beiden Pflegezusatzversicherungsarten ist, dass die Leistungen automatisch mit den Kosten mitsteigen. D.h. steigen im Laufe der nächsten 10, 20 oder 30 Jahre die Kosten für Pflegedienstleistungen merklich an, wachsen die Leistungen einer Pflegekostenzusatzversicherung automatisch mit.

    Bei einer Pflegetagegeldversicherung weiß man natürlich im vorhinein nicht, ob das heute vereinbarte Pflegegeld z.B. in Höhe von 1500 Euro monatlich, in 30 oder 40 Jahren noch ausreicht, um gute Pflege zu finanzieren.

    Unserer Erfahrung nach, entscheiden sich die meisten Versicherten am liebsten für die Variante der Pflegetagegeldversicherung, da sie einerseits vom Beitrag her attraktiv ist und gleichzeitig sehr flexibel über die Verwendung der Mittel entschieden werden kann.

    Gerne beraten wir Sie selbstverständlich auch über die Varianten Pflegerentenversicherung oder Pflegekostenversicherung, sofern Sie das wünschen. Ein Pflegeversicherung Vergleich lohnt sich in jedem Fall für Sie!