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Die Pflegerentenversicherung

  • Was ist eine Pflegerentenversicherung?
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile?
  • Was ist besser? Pflegerente oder Pflegetagegeld?

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Definition: Eine Pflegerentenversicherung bezahlt im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente, die vom Versicherungsnehmer flexibel festgelegt werden kann. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte üblicherweise unterschiedlich hohe Leistungen (z.B. 100% der festgelegten Leistung in Pflegestufe III, 50% in Pflegestufe II, 25% in Pflegestufe I).

Die Pflegerentenversicherung wird von privaten Lebensversicherungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren angeboten. Die Höhe der laufend zu entrichtenden Beiträge ist dauerhaft garantiert (Anpassungen sind nur sehr eingeschränkt nach dem §163 VVG möglich). Die Höhe der Leistungen ist nur bis zu einem bestimmten Maß garantiert (sogenannte „Garantieleistungen“ mit dem gesetzlich festgelegten Garantiezins von derzeit 1,25% in der Lebensversicherung) und kann sich durch Erwirtschaftung von Überschüssen erhöhen, beispielsweise wenn sich Kapitalanlagen positiver entwickeln als erwartet oder wenn im Laufe der Zeit das versicherungstechnische Risiko abnimmt und weniger Menschen pflegebedürftig werden als ursprünglich statistisch erwartet und einkalkuliert wurde.

Die Leistung ist nicht abhängig davon, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird – sie wird zur freien Verfügung ausbezahlt und kann somit auch für Laienpflege verwendet werden. Viele Tarife leisten nicht nur bei Pflegebedürftigkeit nach den im Sozialgesetzbuch definierten Stufen, sondern auch bei Eintritt einer Demenzerkrankung (mittelschwere Demenz nach der Reisberg-Skala) oder bei Einschränkungen nach den ADL-Definitionen (ADL = „activities of daily living“ - eine in angloamerikanischen Ländern verbreitete Skala zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit). Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Pflegerentenversicherung mit Todesfall-Leistung an, wo die Hinterbliebenen nach dem Tod eine Auszahlung erhalten.

Pflegerentenversicherung

Die Beitragszahlung kann sowohl laufend als auch gegen Einmalbeitrag erfolgen – einige Versicherer bieten sogar die Möglichkeit der Kapitalentnahme während der Vertragslaufzeit an. Wer die monatlichen Beiträge z.B. aufgrund unerwarteter finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr tragen kann, hat die Möglichkeit die Versicherung temporär beitragsfrei zu stellen (dadurch reduzieren sich dann die zu erwartenden Leistungen). Im Falle einer Kündigung gibt es einen Teil der einbezahlten Beiträge (den sogenannten Rückkaufswert) wieder zurück.

Aufgrund zu erwartender Inflation bieten viele Gesellschaften eine Dynamisierung an (Aktivdynamik = vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit; Passivdynamik = nach Eintritt des Leistunsfalles). Bei Abschluss der Versicherung wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt – aufgrund individueller Risikofaktoren können Anträge abgelehnt oder mit Risikozuschlägen angenommen werden.

Vorteile der Pflegerentenversicherung

  • garantierte Beitragshöhe
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • i.d.R. Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • bei wirtschaftlicher Notlage vorübergehend Beitragsfreistellung möglich
  • bei Kündigung gibt es einen Teil der Beiträge zurück (Rückkaufswert)
  • oft mit Todesfall-Leistung
  • auch gegen Einmalbeitrag abschließbar
  • Leistung auch bei Demenz und ADL

Nachteile der Pflegerentenversicherung

  • sehr hohe Beiträge (im Vergleich zu Pflegetagegeld-Produkten)
  • Überschussleistungen nicht garantiert

Kleiner Vergleich: Pflegerentenversicherung

Allianz Pflege Police Flexi
IDEAL PflegeRente Exklusiv
Zurich PflegeRente Exklusiv
Dialog SPR-Care(R)
Alte Leipziger Alvita – Pflegerente
Basler Leben PflegeRente Flex
Volkswohl Bund PflegeVorsorge Flexibel
Stuttgarter PflegeRente
Nürnberger PflegeRente
Swiss Life Pflege &
Vermögensschutz Sofort Individual-Schutz
Generali PflegeRente
ERGO Vorsorge PflegeRente Plus
Signal-Iduna PflegePremium
WWK Pflege Rente Exklusiv
Aachen Münchener 3Plus PRS
Neue Leben PflegeRente Exklusiv Plus

Pflegerente FAQ – Fragen & Fakten

Wonach bemisst sich die Pflegerente?

Die Höhe der Leistungen können vom Versicherungsnehmer bei Abschluss festgelegt werden. Unterschieden wird allerdings zwischen Garantieleistungen und Überschussleistungen – wie der Name schon sagt sind nur die Garantieleistungen in der Höhe sicher. Sie können sich allerdings durch Überschüsse erhöhen (z.B. wenn Kapitalanlagen während der Laufzeit überdurchschnittlich gute Erträge abwerfen)

Gibt es eine staatliche Förderung

Nein, Pflegerentenversicherungen sind nicht staatlich förderungsfähig – gefördert werden nur sogenannte Pflegetagegeldversicherungen, sofern sie gewisse Kriterien empfehlen (Pflege-Bahr-Tarife)

Wird bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Ja, bei Antragstellung für eine Pflegerentenversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt – die Gesundheitsfragen sind unterschiedlich. Sofern Sie Vorerkrankungen haben, lassen Sie sich von einem Experten beraten, der die Annahmerichtlinien verschiedener Pflegerentenversicherungen für Sie vergleichen kann. Es gibt auch die Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen - allerdings hat diese dann eine sehr lange Wartezeit von 15 Jahren (im Endeffekt handelt es sich um eine Rentenversicherung mit Pflegeoption, die nach 15 Jahren gezogen werden kann)

Kann man eine Pflegerentenversicherung kündigen?

Ja, eine Pflegerentenversicherung kann regelmäßig im Rahmen der Kündigungsfristen gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird Ihnen einen Teil der einbezahlten Beiträge, den sogenannten Rückkaufswert, ausbezahlt

Was sind Überschussbeteiligungen?

Die garantierten Leistungen einer Pflegerentenversicherung können durch sogenannte Überschussbeteiligungen (oder auch Überschüsse genannt) erhöht werden. Von Überschüssen spricht man dann, wenn entweder durch veränderte Risikofaktoren das versicherte Risiko abgenommen hat, etwa weil beispielsweise weniger Menschen pflegebedürftig geworden sind, als man bei der ursprünglichen Kalkulation des Tarifes angenommen hat, oder aber, wenn durch Kapitalanlagen während der Laufzeit besonders gute Erträge erwirtschaftet werden konnten, die ursprünglich nicht eingeplant waren.

Kann auch eine Einmalzahlung eingebracht werden?

Ja, viele Lebensversicherer bieten eine Pflegerentenversicherung nicht nur gegen monatliche Beitragszahlung, sondern auch gegen Einmalbeitrag. Das ist ideal, wenn Sie freies Kapital haben und lieber z.B. 10, 20 oder 30.000 Euro investieren möchten. Einige Unternehmen bieten sogar eine Kapitalerhaltgarantie im Rahmen der Pflegerente an.

Wann gilt man bei einer Pflegerente als pflegebedürftig?

Die meisten Tarife sehen mehrere Leistungsauslöser vor. Zum einen sind im Regelfall die klassischen Pflegestufen I bis III des SGB in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Zum anderen leisten die meisten Tarife auch schon im Fall einer Demenzerkrankung (mittelschwere Demenz gemäß Reisbergskala). Einige Tarife sehen auch eine Leistung nach den sogenannten ADL-Kriterien (activities of daily living) vor – diese Definition stimmt nicht mit den gesetzlich definierten Pflegestufen überein, so dass unter Umständen auch in Fällen eine Leistung möglich ist, wenn Sie nicht nach den gesetzlichen Maßstäben pflegebedürftig sind – ideal sind die ADL-Kriterien auch für Menschen, die im Alter im Ausland leben möchten, da die ADL weltweit sehr verbreitet sind und auch im Ausland durch einen Gutachter festgestellt werden könnten (ohne Beteiligung des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen)

Gibt es auch bei Tod eine Leistung?

Ja, bei einigen Anbietern kann auch ein Todesfallschutz im Rahmen der Pflegerente eingebaut werden.

Kann man die Beitragszahlung aussetzen?

Ja, das ist ein Vorteil der Pflegerente (z.B. gegenüber der Pflegetagegeldversicherung) – beispielsweise im Falle einer wirtschaftlichen Notlage, lässt sich eine Pflegerente beitragsfrei stellen – die Leistungsansprüche bleiben dann zum Teil erhalten (je nachdem wie lange die Versicherung bereits gelaufen ist) – ist man finanziell wieder besser gestellt, lässt sich die Versicherung bei Bedarf wieder fortführen.

Können die Beiträge bei der Pflegerente erhöht werden?

Nein, die Beiträge sind in der Höhe praktisch garantiert. Allerdings sind die Beiträge einer Pflegerentenversicherung schon von vornherein mit einem sehr großen Puffer kalkuliert, so dass der Versicherer auch bei sich verändernden Rahmenbedingungen seinen Leistungsverpflichtungen nachkommen kann, ohne die Beiträge erhöhen zu müssen.

Muss die Leistung einer Pflegerentenversicherung versteuert werden?

Nein, die Leistungen aus einer Pflegerentenversicherung sind steuerfrei und werden komplett netto ausbezahlt.

Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeld – was ist sinnvoller?

Die Pflegerentenversicherung bietet gegenüber dem Pflegetagegeld einige Vorteile (siehe oben Auflistung der Vorteile Pflegerentenversicherung). Soweit spricht natürlich einiges für die Pflegerente.

Aber vergleicht man konkrete Angebote auch hinsichtlich des monatlichen Beitrags, so erkennt man schnell, dass der Preisunterschied nicht nur marginal, sondern sehr erheblich ist:

Eine Pflegerentenversicherung ist im Normalfall bei vergleichbaren Garantieleistungen etwas 2 bis 3 mal so teuer wie eine Pflegetagegeldversicherung.

Bei diesem erheblichen Beitragsunterschied lohnt es sich nach unserer Einschätzung nicht, in eine deutlich teurere Pflegerentenversicherung zu investieren.

Unsere Empfehlung: schließen Sie eine günstige Pflegetagegeldversicherung ab und sparen Sie den Differenzbetrag selbst auf einem separaten Konto an – dann können Sie sich viele der vermeintlichen Vorteile selbst darstellen (z.B. haben Sie nach einiger Zeit Kapital angespart, das Ihnen erhalten bleibt, wenn Sie die Versicherung kündigen oder aus dem sie die Versicherung vorübergehend bezahlen könnten, falls Sie in eine wirtschaftliche Notsituation geraten).

Pflegerentenversicherung bei Finanztest

Pflegerentenversicherung bei Stiftung Warentest im März 2011
Pflegerenten bei Finanztest

Große Verbraucherzeitschriften testen regelmäßig Versicherungsprodukte, u.a. auch die Pflegerentenversicherung. Stiftung Warentest hat sich zuletzt im Jahr 2011 mit Pflegerenten-Produkten außeinandergesetzt. In Finanztest 3-2011 wurden insgesamt 13 verschiedene Pflegerententarife untersucht und bewertet. Am besten schnitten die Tarife Exklusiv P 100 der IDEAL sowie der Flexi PR01 NT der WWK ab (Pflegerentenversicherung Testsieger). Diese decken die von der Stiftung Warentest kalkulierte Lücke mit den garantierten Leistungen am besten ab, allerdings nur, wenn man in Pflegestufe I und II die jeweils maximal möglichen Leistungen vereinbart. Auch die Tarife Comfort Pflege Premium (PPFRV) von Signal-Iduna und Pflegevorsorge Exklusiv des Volkswohl Bundes (VWB) wurden mit hohen Garantieleistungen herausgestellt.

Auch die Redakteure von Finanztest weisen darauf hin, dass die Pflerentenversicherung eine relativ teure Absicherung für den Pflegefall darstellt, die allerdings durchaus einige Leistungsvorteile und gewisse Flexibilität bietet. Als Vorteil nennt Finanztest beispielsweise die i.d.R. besseren Leistungen bei Demenzerkrankungen. Als Alternative empfiehlt auch Finanztest die Pflegetagegeldversicherung, welche deutlich günstiger kalkuliert ist.