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Ratgeber Elternunterhalt

Elternunterhalt ist ein schwieriges Thema: Wie viel müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen? Welches Einkommen ist maßgeblich? Wie berechnet sich der Elternunterhalt? Wie viel Schonvermögen bleibt unangetastet? In unserem großen Ratgeber Elternunterhalt finden Sie die Antworten auf diese Fragen.

Mutti muss ins Pflegeheim - doch wer zahlt die 3.000 bis 4.000€ monatlich? Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil, die Rente ist oft spärlich. Vor einiger Zeit hat der BGH endgültig entschieden: Kinder sind ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, selbst wenn seit vielen Jahren kein Kontakt mehr bestand. Wie viel ein Kind zu den Pflegekosten der Eltern beitragen muss, hängt vom Einkommen und vom Vermögen ab. 

 

Die wichtigsten Fakten zum Elternunterhalt:

  • Grundsätzlich sind Kinder gesetzlich verpflichtet, Ihre Eltern beim Unterhalt finanziell zu unterstützen
  • Haben die Eltern keine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen und reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um die anfallenden Pflegekosten zu decken, entsteht eine Versorgungslücke, die rein aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern zu bestreiten ist
  • Ist auch das Vermögen der Eltern aufgezehrt, springt zunächst das Sozialamt ein
  • Das Sozialamt prüft, ob die Kinder genug Einkommen haben, um ihre Eltern zu unterstützen und fordert übernommene Leistungen unter Umständen von den Kindern zurück
  • Ist das bereinigte Nettoeinkommen der Kinder höher als 1.800€ (bei Alleinstehenden) bzw. 3.240€ (bei Familien), muss vom überschüssigen Einkommen Elternunterhalt gezahlt werden
  • Auch Vermögen wird bis zu einer sogenannten Schongrenze zur Deckung des Elternunterhaltes herangezogen – eine angemessene selbstgenutzte Immobilie zählt vollständig zum Schonvermögen der Kinder

Elternunterhalt – So viel Unterhalt schulden Kinder ihren Eltern

Kinder sind ihren Eltern gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Das regeln die Paragraphen 1601ff BGB:

BGB § 1601 - „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“.

Pflegekosten - Kinder haften für Ihre Eltern

Die Mehrheit der Deutschen lehnt diesen Grundsatz nach einer repräsentativen Studie (Institut für Demoskopie Allensbach, Generationenbarometer 2006, S. 312) allerdings ab – während nur 27% den Elternunterhalt für gerecht befinden, sprach sich über die Hälfte (51%) dagegen aus. Zahlen müssen Kinder für ihre Eltern allerdings erst, wenn Sie selbst über einem gewissen Niveau verdienen – der Elternunterhalt berechnet sich folgendermaßen:

 

Berechnung des Elternunterhaltes

  • Jeder Alleinstehende darf zunächst einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro für sich beanspruchen – bei verheirateten Ehepaaren sind es insgesamt 3.240 Euro Selbstbehalt
  • Darüber hinaus wird der Unterhalt vom sogenannten „bereinigten Nettoeinkommen“ berechnet – hier werden einige notwendige Ausgaben abgezogen, beispielsweise Altersversorgung oder berufsbedingte Aufwendungen
  • Vom übrig gebliebenen bereinigten Nettoeinkommen wird der Selbstbehalt abgezogen und vom dann übrigen Rest, muss die Hälfte als Elternunterhalt bezahlt werden.

Beispiele zur Berechnung des Elternunterhaltes

Elternunterhalt - Beispiel 1 - Single ohne Kind

Beispiel 1: Single ohne Kind – Nettoeinkommen 2.800 Euro

 

Elternunterhalt - Beispiel 2 - Familie mit 2 Kindern

Beispiel 2: Verheiratetes Paar mit zwei Kindern – Nettoeinkommen Ehemann 4.100 Euro + Ehefrau 1.400 Euro

 

Fazit: Die Höhe des Elternunterhalts kommt auf die konkrete Situation an

Wie viel Unterhalt Kinder ihren Eltern schulden, kommt also immer auf die konkrete Familien- und Einkommenssituation an. Am besten sollten sich Kinder schon frühzeitig mit der Frage des Elternunterhaltes außeinandersetzen. Auch wenn es ein heikles Thema ist – fragen Sie ihre Eltern ob sie sich schon mal Gedanken über die Absicherung im Alter gemacht haben und ob sie schon mal über eine Pflegezusatzversicherung nachgedacht haben. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger ist die Absicherung. 

In unserem Pflegeversicherung Vergleich können Sie bequem das günstigste Angebot für Ihre Eltern heraussuchen. Sofern Sie Hilfe benötigen, beraten wir Sie gerne unter 08142 651 39 28. 

 

 

Schonvermögen - Was zählt zum Schonvermögen beim Elternunterhalt? Wie hoch ist es?

Beim Elternunterhalt kann der Staat auch verlangen, dass Kinder ihre Eltern aus vorhandenen Vermögenswerten unterstützen. Allerdings gilt das erst ab einer gewissen Grenze – das sogenannte Schonvermögen bleibt unangetastet.

Als Schonvermögen gilt der Anteil des Vermögens, der nicht für die Berechnung von Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden muss. Doch wie hoch ist das Schonvermögen? Und was zählt dazu?

 

Schonvermögen - muss ich mein Haus verkaufen?

Schonvermögen: Die selbstgenutzte Immobilie steht unter Schutz

Einen besonderen Schutz genießen beim Schonvermögen Immobilien, sofern sie selbstgenutzt sind und die Wohnfläche angemessen ist. Unabhängig vom Wert wird eine angemessene selbst genutzte Immobilie vollständig dem Schonvermögen zugerechnet, d.h. Kinder müssen nicht befürchten, ihr Eigenheim zugunsten des Elternunterhalts verkaufen zu müssen.

Zusätzlich dürfen auch plausible Rücklagen für Sanierungsarbeiten an selbstgenutzten Immobilien zum Schonvermögen gerechnet werden. Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 (AZ II-9 UF 190/11) entschieden, dass rund 167.000 Euro als Rücklage für die notwendige Sanierung einer selbstgenutzen Immobilie zulässig sind. Derartige Gerichtsentscheidungen sind natürlich immer auf konkrete Einzelfälle bezogen – doch an der Höhe der Summe kann man schon erkennen, dass dieser Punkt bei der Ermittlung des Schonvermögens eine große Rolle spielen kann.

  

Schonvermögen: angemessene Altersversorgung bleibt unangetastet 

Zum Schonvermögen zählt auch eine angemessene Altersversorgung. Nach einer Entscheidung des BGH vom 30.08.2016 dürfen 5% des jährlichen Bruttoeinkommens pro Berufsjahr als Schonvermögen angesetzt werden. Als Altersversorgung zählen verschiedene Sparanlagen, beispielsweise

Schonvermögen Altersvorsorge: zulässige Anlageformen

  • Sparbücher
  • Kapitallebensversicherungen
  • Riester-Renten
  • Wertpapier-Depots
  • vermietete Immobilie zur Kapitalanlage

Beispiel: Schonvermögen zur Altersvorsorge bei 50.000 Euro brutto

Wer z.B. aktuell ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro hat und schon 20 Berufsjahre geleistet hat, darf damit 2.500 Euro (5% vom brutto) x 20 Jahre, insgesamt also 50.000 Euro ansetzen. Zusätzlich darf je Berufsjahr eine Verzinsung von 4% angenommen werden – daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 77.000 Euro Schonvermögen für die persönliche Altersversorgung.

Übersteigt ihr tatsächliches Altersvorsorge-Vermögen diesen Freibetrag, wird der darüber hinausgehende Teil zum Elternunterhalt herangezogen.

Zusätzlich hat der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2013 entschieden, dass jedem Unterhaltspflichtigen ein sogenannter Notgroschen zuzubilligen ist, um auf etwaige Eventualitäten des Lebens reagieren zu können. Eine pauschale Höhe wollte der BGH nicht vorgeben – in der Entscheidung des Einzelfalles wurde ein Notgroschen in Höhe von 10.000 Euro als angemessen erachtet.

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