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Gute Bilanzen auf lange Sicht

Bei ihrer Einführung 1995 wurde die Soziale Pflegeversicherung von den verschiedenen politischen Parteien äußerst heftig diskutiert und galt von Anfang an als umstritten. Vor allem das Modell der Umlageversicherung wurde stark kritisiert, da dies zwar nötig war, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten, allerdings auch dazu führte, dass Menschen, welche bereits pflegebedürftig waren, die Leistungen in Anspruch nehmen konnten, ohne jedoch selbst jemals in den Topf eingezahlt zu haben. Des Weiteren wurde vor allem von liberalen Ökonomen gefordert, die Pflegeversicherung als private Vorsorgemaßnahme anzulegen und nicht durch staatliche Mittel zu finanzieren, was natürlich ebenfalls auf Ablehnung stieß. Auch das Argument der steigenden Lohnnebenkosten wurde ins Feld geführt. Doch all diesen Kritikpunkten zum Trotz gilt seit dem 1. Januar 1995 die Beitragspflicht für die Soziale Pflegeversicherung und seit dem 1. April 1995 können Pflege-Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch genommen werden.

Erfreuliche Ergebnisse der fünften Säule der Sozialversicherungen

Ein Grund der für die Einführung einer bundesweit übergreifenden Pflegeversicherung war die stetig wachsende finanzielle Belastung für die einzelnen Gemeinden, welche zuvor für diese Kosten aufkommen mussten. Dies legte vor allem zu Beginn der neuen sozialen Maßnahme nahe, dass die Kosten auch im Bereich der nun gesetzlich geregelten Pflegeversicherung zunehmend steigen würden und womöglich zu einer ernsthaften Belastung für das gesamte System der Sozialkassen werden könnten. Doch dem war nicht so. Auch wenn einige Punkte der seit 1995 bestehenden Sozialen Pflegeversicherung 2008 reformiert wurden, kann diese doch mit Blick auf die Einnahmen und Überschüsse der letzten Jahre als ein Erfolg gewertet werden. Bereits 2008 hat die Kasse der Sozialen oder auch gesetzlichen Pflegeversicherung einen Überschuss von 630 Millionen Euro erwirtschaftet, die für schwierige Zeiten zurückgelegt werden konnten.

Auch in der Wirtschaftskrise kein Einbruch der guten Bilanz

Was 2008 bereits als ein ausgesprochen gutes Ergebnis gewertet wurde, konnte in den letzten drei Jahren fortwährend ausgebaut werden. Der Überschuss der Einnahmen der Sozialen Pflegeversicherung konnte 2009 sogar auf eine Milliarde Euro vergrößert werden, was vor allem den zahlreichen Leistungsbeziehern zugute kommt. Weitaus erfreulicher ist jedoch, dass auch in den bisher recht schwierigen Jahren der Wirtschaftskrise 2010 und 2011 beachtliche Überschüsse von 340 Millionen und 300 Millionen erzielt werden konnten. Dies zeigt, dass auch in Zeiten einer allgemeinen Wirtschaftskrise die sozialen Abgaben und Leistungen nicht zwangsläufig beschnitten werden müssen, um für eine bessere nationale Bilanz zu sorgen.

Pflegestärkungsgesetz 2: die größte Pflegereform seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1.1.2017 tritt die letzte Stufe des "Pflegestärkungsgesetz 2" in Kraft - seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist das sicherlich die einschneidenste Reform. Erstmalig wird der damals eingeführte Pflegebegriff neu definiert - aus Pflegestufen werden Pflegegrade. Man verabschiedet sich von der sogenannten "Minutenpflege" - künftig ist nicht mehr ausschlaggebend, in welchem zeitlichen Umfang jemand Hilfe benötigt, sondern es werden verschiedene Lebensbereiche nach der Fähigkeit beurteilt, diese selbstständig zu meistern. Eine wichtige Neuerung: Menschen mit geistigen Erkrankungen wie z.B. Demenz / Alzheimer, werden künftig mit körperlich eingeschränkten Menschen auf eine Stufe gestellt - bislang erhielten diese Menschen nur geringfügige Leistungen aus dem gesetzlichen System aufgrund "eingeschränkter" Alltagskompetenz. 

Bildquelle: © Chris Beck / PIXELIO