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Die Pflegetagegeldversicherung

  • Was ist eine Pflegetagegeldversicherung?
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile?
  • Was ist besser? Pflegetagegeld oder Pflegerente?

Was ist eine Pflegetagegeldversicherung?

Definition: Eine Pflegetagegeldversicherung bezahlt im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit ein sogenanntes Tagegeld, welches vom Versicherungsnehmer in der Höhe flexibel festgelegt werden kann. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte üblicherweise abgestufte Leistungen bei sogenannten „statischen“ Tarifen, wobei es auch sogenannte „flexible“ Pflegetagegeldversicherungen gibt, wo die Leistung in jeder Pflegestufe separat festgelegt werden kann. Darüber hinaus gibt es auch staatlich geförderte Tarife, sogenannte Pflege-Bahr. Seit 2013 werden ausschließlich Unisex-Tarife angeboten (bis 2012 gab es noch bisex-Tarife, die für Männer in aller Regel deutlich günstiger kalkuliert waren wie für Frauen).

Eckdaten der Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung wird von privaten Krankenversicherungen angeboten. Das Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit wird natürlich nicht täglich überwiesen, sondern in einer monatlichen Leistung – insofern ähnelt diese Versicherung sehr der Pflegerentenversicherung

Die Leistung einer privaten Pflegetagegeldversicherung sind nicht zweckgebunden, d.h. der Versicherte kann das Geld so verwenden, wie er es für richtig hält. Damit ist auch die „Laienpflege“ versichert. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Pflegetagegeldversicherung mit Beitragsbefreiung im Leistungsfall (z.B. ab Pflegestufe 0 oder I) an. Manche Anbieter schließen auch Einmalleistungen in ihre Produkte ein, die dann bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit zusätzlich zum Tagegeld eine einmalige Erstleistung auszahlen (beispielsweise um notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung zu finanzieren).

Die Unterschiede zur Pflegerente liegen in der Kalkulation – die Pflegetagegeldversicherung ist eine reine Risikoversicherung, deren Beiträge nach den Regularien der privaten Krankenversicherung auf Basis zur Verfügung stehender Statistiken über die Eintrittswahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit nach derzeitigem Kenntnisstand kalkuliert werden. Die Beiträge enthalten keine Sparanteile – daher gibt es bei Tod oder vorzeitiger Kündigung der Versicherung (ohne eingetretenen Leistungsfall) keine anteilige Beitragsrückzahlung wie z.B. bei der Pflegerente. Die Beitragshöhe ist nicht garantiert und wird vom Versicherungsunternehmen regelmäßig überprüft. Ergibt sich bei der regelmäßigen Überprüfung aufgrund dauerhaft veränderter Parameter (z.B. höheres Pflegerisiko durch steigende Lebenserwartung) Anpassungsbedarf, können die Beiträge angepasst werden. Das Risiko von Beitragsanpassungen ergibt sich allerdings nicht daraus, dass allgemein Leistungsausgaben für den einzelnen steigen könnten (denn z.B. 1000 Euro festgelegte Leistung sind auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch 1000 Euro Leistung), sondern daraus, dass sich die Wahrscheinlichkeit, Pflegebedürftig zu werden, im Laufe der Zeit ändern könnte und die Leistungen der Versicherung möglicherweise künftig „häufiger“ ausgeschöpft werden als in der Vergangenheit. Demgegenüber steht der Vorteil, dass die Beiträge bei der Pflegetagegeldversicherung sehr günstig kalkuliert sind. 

Bei Abschluss der Versicherung wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt – aufgrund individueller Risikofaktoren können Anträge abgelehnt oder mit Risikozuschlägen angenommen werden.

Aufgrund zu erwartender Inflation bieten die meisten Tarife eine Dynamisierung an – die Dynamisierungsklausel in den Vertragsbedingungen ist je nach Anbieter sehr unterschiedlich gestaltet. Die meisten Versicherungen bieten optional alle 2-3 Jahre eine Dynamisierung, also eine Erhöhung der versicherten Leistung ohne neue Gesundheitsprüfung an – die Höhe ist dabei sehr unterschiedlich. Viele Gesellschaften stellen die Dynamisierung ein, wenn mehrfach hintereinander ein Widerspruch seitens des Versicherten erfolgt (wenige Anbieter, beispielsweise der Tarif DKV PTG oder die UKV PflegePRIVAT Premium Plus tun das nicht). Bei manchen Anbietern ist auch ein Höchstalter vorgegeben, beispielsweise läuft die Dynamisierung der Allianz nur bis zum 69. Lebensjahr. Während manche Anbieter auch noch im Leistungsfall eine Dynamisierung bieten, begrenzen andere die Dynamisierung auf die Zeit bis zum Eintritt eines Pflegefalls.

Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung

Auswirkungen des Zinsniveaus auf die Beitragshöhe der Pflegetagegeldversicherung

Ähnlich wie der Garantiezins bei der Lebensversicherung kalkulieren auch private Krankenversicherungen einen sogenannten „Rechnungszins“ in ihre Produkte ein. Auch Pflegetagegeldversicherungen enthalten sogenannte Alterungsrückstellungen, die bei jüngeren Versicherten für den voraussichtlich im Alter wesentlich höheren Leistungsbedarf aufgebaut werden, um die Beiträge möglichst stabil zu halten. Der Rechnungszins bei PKV-Produkten ist nicht staatlich vorgegeben wie der Garantiezins bei der Lebensversicherung – private Krankenversicherer kommunizieren den Rechnungszins nicht nach außen. Veränderungen beim Rechnungszins aufgrund des jeweiligen Zinsniveaus haben bei Pflegetagegeldversicherungen Auswirkungen auf die Beiträge – sinken beispielsweise die Zinsen, müssen insbesondere jüngere Versicherte mehr Beiträge bezahlen, weil die Alterungsrückstellungen über viele Jahre weniger Zinsen abwerfen. Beitragsänderungen bei Pflegezusatzversicherungen sind häufig eine Folge von Anpassungen des Rechnungszinses – gerade in den vergangenen Jahren mussten viele Private Krankenversicherungen den Rechnungszins aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nach unten korrigieren und damit die Beiträge erhöhen. Steigen die Zinsen wieder, können private Krankenversicherer die Beiträge aufgrund einer Rechnungszinsanhebung auch wieder senken.

Die 3 Arten der Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung sind im Laufe der Zeit verschiedene Modelle von der Versicherungswirtschaft entworfen worden, die wir nachfolgend vergleichen möchten:

1. Statische (oder „starre“) Pflegetagegeld-Tarife

Statische Tarife, auch starre Pflegetagegeldversicherung genannt sind die klassische Tarifgattung, die am häufigsten vertreten ist. Dabei handelt es sich um Pflegegeld-Tarife, die rein über einen „Tagessatz“ gesteuert werden. Der Versicherte kann dabei diesen Tagessatz variabel festlegen, üblicherweise in 5 oder 10-Euro-Schritten. Der Tagessatz wird gedanklich mit 30 Monatstagen multipliziert, um die monatliche Gesamtleistung zu berechnen – diese Leistung gibt es bei den meisten Tarifen allerdings nur in Pflegestufe III – die anderen Pflegestufen werden in der Regel anteilig bezahlt, z.B. 50% bei Pflegestufe II und 30% bei Pflegestufe I. Viele neuere Tarife schließen mittlerweile auch Pflegestufe 0 mit ein. Hochwertige Tarife leisten bei stationärer Pflege oftmals auch in Pflegestufe I und II bereits den „vollen“ Tagessatz (z.B. die Württembergische PTPU oder die Allianz PZTBest).

2. Flexible Pflegetagegeld-Versicherungen

Flexible Pflegeversicherungen bieten – wie es der Name schon vermuten lässt – deutlich mehr Möglichkeiten, als klassische starre Tarife. Hier lässt sich die Leistungshöhe in jeder Pflegestufe individuell anpassen. Damit lässt sich insbesondere für die niedrigen Pflegestufen 0 und I schon eine relativ hohe Leistung zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag darstellen – bei starren Angeboten ist das nur möglich, indem man den Gesamttagessatz sehr stark erhöht, was das Produkt dann deutlich teurer machen würde. Bei flexiblen Pflegetarifen wie z.B. dem AXA Flex lässt sich hingegen jede Pflegestufe separat skalieren. Einige Anbieter bieten sogar noch mehr Flexibilität, indem sich die Leistungen für ambulante und stationäre Pflege unterschiedlich hoch einstellen lassen – beispielsweise die Deutsche PrivatPflege (DPP) des Münchener Verein bietet diesen Vorteil. 

3. staatlich geförderte Pflege-Bahr-Pflegeversicherungen

Als dritte „Gattung“ von Pflegetagegeldersicherungen lassen sich mittlerweile die staatlich geförderten Tarife einstufen. Diese im Jahr 2013 eingeführten Sondertarife bieten den Vorteil, dass sie von staatlicher Seite mit einer Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich (also 60 Euro pro Jahr) bezuschusst werden. Um die Förderkriterien zu erfüllen, müssen diese Tarife verschiedene Kriterien erfüllen. Beispielsweise müssen mindestens 600 Euro in Pflegestufe III versichert werden, es muss eine Leistung in allen Pflegestufen (inkl. Pflegestufe 0) versichert sein und es darf niemand aufgrund schlechter Gesundheit abgelehnt werden. Insbesondere letzteres Merkmal, die fehlende Gesundheitsprüfung hat durchaus Vor- als auch Nachteile. Dadurch kommen auch Menschen mit (teils schweren) Vorerkrankungen in den Genuss einer privaten Pflegeversicherung – auf der anderen Seite müssen Versicherungsgesellschaften diese Tarife von vornherein etwas teurer kalkulieren, weil sie ja nicht wissen, ob sich überwiegend gesunde Menschen oder vermehrt Kranke in diesen Tarifen versichern. Fachleute warnen darüber hinaus vor langfristigen Beitragssteigerungen, trotz der 5-jährigen Wartezeit, welche im Gegenzug üblicherweise bei Pflege-Bahr-Tarifen vereinbart wird.

Vorteile der Pflegetagegeldversicherung

  • sehr günstige Beiträge
  • garantierte Leistungshöhe
  • individuelle Verwendung der Leistung möglich (auch für Laienpflege)
  • sehr große Tarifauswahl mit flexiblen Leistungsmöglichkeiten
  • viele Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen
  • Leistungen in vielen Tarifen auch bei Pflegestufe 0 (Demenz)
  • staatliche Förderung möglich (Pflege-Bahr Pflegetagegeld)

Nachteile der Pflegetagegeldversicherung

  • keine vorübergehende Beitragsaussetzung möglich (z.B. bei wirtschaftlicher Notlage)
  • keine Auszahlungen bei Todesfall oder Kündigung der Versicherung
  • keine Beitragsgarantie (möglicherweise Beitragsanpassungen)

Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich 

Der Markt bietet ein sehr breit gefächertes Angebot an Pflegetagegeldversicherungen. Statische Tarife, Flexible Tarife, Pflege-Bahr – der Endverbraucher hat hier die Qual der Wahl. Doch welche Pflegetagegeldversicherung ist die beste? Das lässt sich nur individuell beantworten – die Frage müsste vielmehr lauten, welche Pflegetagegeldversicherung die „passende“ ist. Auf jeden Fall sollten Sie einen Pflegetagegeldversicherung Vergleich machen und die verschiedenen Angebote genau begutachten, um das individuell passende Produkt zu finden.

Wer Wert darauf legt, möglichst hohe Leistungen bei ambulanter Pflege zu versichern, und das auch schon in Pflegestufe 0 oder I, der ist üblicherweise bei flexiblen Tarifen am besten aufgehoben.

Wer eher unentschlossen ist, der sollte auf klassische „statische“ Tarife zurückgreifen – hier gibt es mittlerweile viele Anbieter, die insbesondere bei stationärer Pflege eine sehr hochwertige Absicherung auch schon in Pflegestufe I oder II bieten. Das macht nach unserer Einschätzung durchaus Sinn, denn statistisch fallen nur etwa 10% aller Pflegefälle in Pflegestufe III – rund 90% spielt sich damit, auch bei stationärer Pflege, eher in den unteren Pflegestufen ab.

Pflege-Bahr-Angebote empfehlen wir nur Menschen, die so schwer krank sind, dass sie die Risikoprüfung bei einer regulären Pflegezusatzversicherung nicht erfüllen können. Die Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich ist nicht besonders hoch – und bedenkt man, dass die Tarife aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung tendenziell teurer kalkuliert sind als Tarife mit Gesundheitsfragen, dann lohnt sich das in vielen Fällen nicht unbedingt.

Anbieter von Pflegetagegeldversicherungen

Allianz Pflegetagegeld-Best (PZTB03)
Württembergische PTPU
DKV KPET
DKV PTG
AXA Flex-U
Hallesche OLGA-Flex
Münchener Verein Deutsche Privatpflege (DPP) - Select Care Pflege
VIGO PT Pflegetagegeldversicherung
Hanse Merkur PA + PZA
UKV PflegePremiumPlus
VKB PflegePremiumPlus
ARAG Pflegetagegeld PI
SDK PflegePrivat
Concordia PT
Universa PT-Premium
DFV PZV Flex

Pflegetagegeld FAQ – Fragen & Fakten

Wofür braucht man eine Pflegetagegeldversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilkasko konzipiert - sie übernimmt nicht die vollständigen Kosten, wenn man dauerhaft pflegebedürftig wird. Bei stationärer Pflege muss jeden Monat ein Eigenanteil in Höhe von rund 2.000 bis 2.500€ aus privaten Mitteln aufgebracht werden. 

Um diese Kosten abzusichern, kann man eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen. Die Höhe der Absicherung legen Sie dabei selbst fest. So können sie ihre individuelle Deckungslücke passgenau absichern.

Wird das Pflegetagegeld zur freien Verfügung ausgezahlt?

Ja - das versicherte Geld aus einer Pflegetagegeldversicherung steht zu Ihrer freien Verfügung. Sie müssen dem Versicherer keinerlei Kostennachweise erbringen und könnten die Versicherungsleistungen auch für Ausgaben nutzen, die nichts mit Pflege zu tun haben (z.B. Haushaltshilfe, private Lebensführung, etc.).

Was leistet die gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Bereich der ambulanten Pflege die Wahl zwischen einer Geldleistung (sog. Pflegegeld) und einer Sachleistung. Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausbezahlt und beträgt zwischen 316€ im Pflegegrad 2 und 901€ im Pflegegrad 5. Die Sachleistung kann nicht ausbezahlt werden, sondern in Form eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Sie beträgt zwischen 689€ (Pflegegrad 2) und 1995€ (Pflegegrad 5).

Bei stationärer Pflege sehen Sachleistungen in Höhe von 770 bis 2005€ zur Verfügung. Der Versicherte muss bei Unterbringung in einem Pflegeheim allerdings unabhängig von seinem Pflegegrad einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) bezahlen. Dieser beträgt im Schnitt in Deutschland rund 2.000 € und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. regionale Unterschiede).

Wonach bemisst sich das Pflegetagegeld?

Die Höhe der Leistungen können vom Versicherungsnehmer bei Abschluss festgelegt werden. Je nach Anbieter kann die Leistung üblicherweise in Tagessatz-Schritten von 5 oder 10 Euro angepasst werden (50 Euro Tagessatz entsprechen dann beispielsweise 1.500 Euro Monatsleistung). Viele Anbieter verlangen eine Mindestleistung (z.B. von 10 Euro Tagessatz) oder setzen eine Höchstleistung fest (z.B. maximal 150 Euro Tagessatz).

Gibt es eine staatliche Förderung

Ja, aber nur für bestimmte Angebote. Diese müssen verschiedene Auflagen erfüllen, u.a. darf beispielsweise keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Diese Tarife werden umgangssprachlich Pflege-Bahr (nach dem Ex-Politiker Daniel Bahr) genannt. Gefördert werden diese Tarife mit 5 Euro im Monat.

Wird bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Ja, bei Antragstellung für eine Pflegetagegeldversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt – die Gesundheitsfragen sind unterschiedlich. Sofern Sie Vorerkrankungen haben, lassen Sie sich von einem Experten beraten, der die Annahmerichtlinien verschiedener Pflegerentenversicherungen für Sie vergleichen kann. Speziell bei staatlich geförderten Pflege-Bahr-Angeboten darf allerdings keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden – die Leistungen sind allerdings auch nicht besonders hoch.

Kann man eine Pflegetagegeldversicherung kündigen?

Ja, eine Pflegetagegeldversicherung kann regelmäßig im Rahmen der Kündigungsfristen gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung erhalten Sie keine Beitragsrückzahlung.

Kann auch eine Einmalzahlung eingebracht werden?

Nein, Pflegetagegeldversicherungen werden nur gegen monatlich laufende Beitragszahlung angeboten (einige Versicherer bieten einen Rabatt bei Jahreszahlung). Der Einsatz eines größeren Geldbetrages als Einmalzahlung ist beim Pflegetagegeld nicht möglich.

Wann gilt man beim Pflegetagegeld als pflegebedürftig?

Die meisten Tarife richten die Definition der Pflegebedürftigkeit an der Definition des Sozialgesetzbuch aus und leisten nach Einstufung durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) bzw. MedicProof bei privat Krankenversicherten. Das ist durchaus als vorteilhaft anzusehen, weil es damit keine Produktunterschiede und Fallstricke in dieser Hinsicht gibt und im Leistungsfall eine klare Richtlinie gilt, wonach der private Pflegeversicherer leisten muss.

Gibt es auch bei Tod eine Leistung?

Nein, bei Tod wird keine Leistung ausbezahlt.

Kann man die Beitragszahlung aussetzen?

Nein – die meisten Versicherer bieten keine derartige Möglichkeit. Nur ganz wenige (beispielsweise der Münchener Verein) bieten z.B. über einen Zeitraum von 12 Monaten bei nachgewiesener Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) eine Freistellung von der Beitragszahlung an.

Können die Beiträge beim Pflegetagegeld erhöht werden?

Ja, dieses Risiko besteht. Die Beiträge werden auf Basis von bekannten Rechengrößen kalkuliert – verändern sich diese nachhaltig, könnte es notwendig sein, die Beiträge anzupassen. Aspekte, welche Auswirkungen auf die Beitragskalkulation haben könnten sind beispielsweise der sogenannte Rechnungszins oder das allgemeine Risiko, pflegebedürftig zu werden. Werden im Laufe der Zeit mehr Menschen im Versicherungskollektiv zum Pflegefall als ursprünglich angenommen, kann sich die Notwendigkeit von Anpassungen ergeben. Verändern sich die Kalkulationsfaktoren zum positiven, könnten Beiträge allerdings auch gesenkt werden.

Muss die Leistung einer Pflegetagegeldversicherung versteuert werden?

Nein, die Leistungen aus einer Pflegetagegeld-Versicherung sind steuerfrei und werden komplett netto ausbezahlt.

Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeld – was ist sinnvoller?

Die Pflegerente bietet gegenüber dem Pflegetagegeld ein paar Vorteile (siehe Pflegerentenversicherung). Insofern könnte man durchaus dazu neigen, die Pflegerente zu bevorzugen. 

Nimmt man allerdings die Beiträge zum Vergleich, stellt man schnell fest, dass die Pflegerententarife deutlich teurer sind. Wenn ich für ein Pflegetagegeld mit einer bestimmten Leistung rund 50 Euro im Monat bezahlen muss, dann liegt eine vergleichbare Pflegerente üblicherweise zwischen ca. 100 und 150 Euro Gesamtmonatsbeitrag (bei vergleichbarer Garantieleistung, ohne Anrechnung von Überschussanteilen). 

Bei diesem erheblichen Beitragsunterschied lohnt es sich nach unserer Einschätzung nicht, in eine deutlich teurere Pflegerentenversicherung zu investieren. 

Unsere Empfehlung: wir empfehlen eher den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung – wer möchte, kann die Differenz, die er sich im Vergleich mit der Pflegerente einspart, monatlich auf ein Sparkonto einzahlen. Dann hat er nach einigen Jahren ein nettes Kapital angespart, aus dem sich die vermeintlichen Vorteile der Pflegerentenversicherung selbst finanzieren lassen. Aus diesem Anspartopf könnten Sie beispielsweise die Beitragszahlung über einige Zeit finanzieren, sofern Sie mal in eine wirtschaftliche Notlage geraten sollten. Oder Sie können Beitragsanpassungen daraus „abfedern“. 

Pflegetagegeldversicherung bei Finanztest

Pflegetagegeldversicherung bei Stiftung Warentest - 2015
Pflegetagegeld bei Finanztest

Viele Verbrauchermagazine, testen in regelmäßigen Abständen verschiedenste Versicherungsprodukte. Auch Pflegetagegeldversicherungen werden regelmäßig getestet. Zuletzt wurden Pflegetagegeld-Tarife im Jahr 2015 bei Finanztest untersucht. 

Dabei wurde speziell der Tarif Württembergische PTPU als Testsieger ausgezeichnet, knapp vor der Hanse Merkur PA. Getestet wurden insgesamt 88 Tarife verschiedener Anbieter, unterschieden in vier Modellfälle (zwei Altersgruppen, Tarife mit und ohne staatliche Förderung). Bewertet wurde von Stiftung Warentest unter anderem hauptsächlich das Preis-Leistungsverhältnis der Pflegetagegeldversicherungen. Der Test gibt einen ersten guten Überblick zum Thema – allerdings können Beiträge bei Pflegetagegeldtarifen angepasst werden. Die Einschätzung von Finanztest ist damit nur eine Momentaufnahme – ob beispielsweise die Württembergische in einigen Jahren immer noch das „günstigste“ Produkt hat, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen.