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Münchener Verein | Pflegeversicherung

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Münchener Verein Pflegeversicherung


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Münchener Verein - Leistungen im Detail

Münchener Verein Pflegetagegeld - fast ohne Gesundheitsprüfung

Münchener Verein Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung des Münchener Verein nennt sich "Deutsche Privat Pflege", abgekürzt DPP. Die Pflegezusatzversicherung wird vom Münchner Verein seit Jahren erfolgreich angeboten. Das Produkt ist relativ flexibel und bietet vielfältige Absicherungsmöglichkeiten:

  • sehr einfache Annahme / ohne Gesundheitsfragen
  • Beitragsfreistellung schon ab Pflegegrad 2 möglich
  • volle Absicherung bei stationärer Pflege möglich
  • keine Wartezeit
  • optional Einmalleistung versicherbar
Mit der Pflegeversicherung des Münchner Verein können Sie sich und Ihre Familie optimal absichern. Die Gesundheitsprüfung ist vergleichsweise einfach gehalten - im Gegensatz zu herkömmlichen Produkten müssen keine ausführlichen Gesundheitsfragen beantwortet werden, sondern es werden lediglich einige schwerwiegende Krankheiten von der Leistung ausgeschlossen.
 

Münchener Verein Pflegeversicherung - Pflegegrad 1-5

Pflegetagegeld ambulante Pflege
Pflegegrad 1 flexibel
Pflegegrad 2 flexibel
Pflegegrad 3 flexibel
Pflegegrad 4 flexibel
Pflegegrad 5 flexibel
stationäre Pflege
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Münchener Verein Pflegeversicherung - Leistungen & Tarifmerkmale

Beitragsfreistellung im Pflegefall Beitragsfrei ab Pflegegrad 2 (optional)

Beitragsfreistellung kann optional ab PG2 oder PG 4 gewählt werden.

Der Versicherungsnehmer ist von der Beitragszahlung befreit, sobald eine Einstufung in Pflegegrad 2 bzw. Pflegegrad 4 erfolgt (vorausgesetzt die Option wurde bei Abschluss vereinbart)
Einmalzahlungen optional, kann eingeschlossen werden.

Im Tarif Münchener Verein Deutsche Privat Pflege lässt sich optional auch eine Einmalzahlung einbinden.
Wartezeitverzicht Ja, keine anfängliche Wartezeit

Für die Leistungspflicht der Pflegezusatzversicherung Münchener Verein besteht keine anfängliche Wartezeit.
Einfacher Nachweis Pflegebedürftigkeit Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich am Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung
Häusliche Pflege durch Laien Ja, auch Laienpflege versichert.

Das Pflegetagegeld im Münchener Verein Pflegetagegeld wird unabhängig von der Durchführung der Pflege ausbezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob die Pflege durch anerkanntes Fachpersonal oder durch "Laien" (z.B. osteuropäische Pflegekraft) erfolgt.
Dynamik ohne Gesundheitsprüfung Ja, alle 3 Jahre erhalten Sie die Möglichkeit, die Leistung analog der Inflationsrate zu erhöhen.


Die Dynamisierung endet spätestens mit Erreichen des 70. Lebensjahres

Der Münchener Verein bietet im Tarif DPP alle 3 Jahre eine Erhöhung der Leistung analog der Inflation (basierend auf dem Lebenshaltungskostenindex des statistischen Bundesamtes) an - die Erhöhung der Leistung beträgt dabei mindestens 10% und maximal 20%. Dabei wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Der Leistungsanpassung können Sie widersprechen. Widerspricht der Versicherungsnehmer der dynamischen Erhöhung zwei mal direkt hintereinander, entfällt die Möglichkeit der Teilnahme an der Dynamik.
Leistung Europaweit Ja, die Leistung gilt innerhalb von Europa und sogar weltweit.
Gesundheitsprüfung leicht
Höchstaufnahmealter 75 Jahre Höchstalter (über 75 Jahre nur PG4 und PG5 versicherbar)
MV Pflegeversicherung AVB (pdf Download)  

Pflegetagegeldversicherung Vergleich

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Münchener Verein Pflege - Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen im Antrag Pflegeversicherung

Mir ist bekannt, dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung

• bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.

• keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.

• ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.

• eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.

• eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:

Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems: Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit

Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen: insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz

Erkrankungen des Immunsystems: HIV-Infektion, AIDS Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma

genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)

sonstige Erkrankungen: Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).

• innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

Bewertung der Gesundheitsfragen des Münchener Verein

Pflegeversicherung Experten bewertet die Gesundheitsfragen und Annahmerichtlinien des Münchener Verein als leicht bis mittel

 

1. Positiv - keine offenen Fragestellungen sondern Leistungsausschluss

Bei der Gesundheitsprüfung des Münchener Verein handelt es sich genau genommen nicht um Gesundheitsfragen - der Versicherungsnehmer muss im Antrag keine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten, sondern er muss mit dem Antrag einen formulierten Leistungsausschluss akzeptieren.

Diese Ausschluss-Erklärung schließt Leistungsansprüche aus, wenn die versicherte Person vor Abschluss der Versicherung an einer gravierenden (in der Ausschlusserklärung genannten) Erkrankung litt oder einer der sonstigen genannten Sachverhalte zutraf, z.B. ein Grad der Behinderung von mehr als 50%.

 

2. mittlerweile ist diese Ausschlusserklärung vom Münchener Verein stark erweitert worden. Vor einigen Jahren noch war die Liste von Ausschlusstatbeständen deutlich weniger umfangreich. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Diagnosen und Sachverhalte dazugenommen.

Dennoch bietet das Annahmeverfahren des Münchener Verein nach wie vor die Möglichkeit, einer gute Pflegeversicherung abzuschließen, wenn jemand z.B. an nicht insulinpflichtigem Diabetes Mellitus leidet, eine Erkrankung, die ansonsten von fast allen anderen Gesellschaften nicht versichert wird. Auch andere Erkrankungen wie z.B. Schlafapnoe oder Magen- / Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa werden in der Ausschlusserklärung nicht genannt.

Tipp: rufen Sie uns an unter 08142 - 651 39 28 - Sie erhalten von uns eine unverbindliche Voreinschätzung zur Gesundheitsprüfung - in vielen Fällen können wir gute Alternativen aufzeigen, wenn der gewünschte Anbieter nicht möglich ist.

Münchener Verein Pflege - Informationen & Wissenswertes

Pflege ist "das" Thema der Zukunft! In Umfragen wird die Wichtigkeit immer wieder belegt und die Mehrheit der Deutschen ist sich darüber im Klaren, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der möglichen Kosten im Alter abfangen wird. So überlegen mehr als die Hälfte der Deutschen ergänzend eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, wobei jedoch immer noch nicht alle, die sich dessen bewusst sind, dieses Vorhaben auch realisieren.

Der Münchener Verein widmet sich dem Thema Pflegeabsicherung in besonderem Maße und nennt sich nicht umsonst Der Generationen-Versicherer - Der Gesundheits- und Vorsorgepartner 50Plus. Bei der Produktkonzeption der Münchener Verein Pflegeversicherung DPP (Deutsche Privat Pflege - Tarif Select Care) stand vor allem die Flexibilität im Vordergrund. So versuchte man, ein Produkt zu kreieren, welches an verschiedene individuelle Wünsche und Bedürfnisse anpassbar ist.

 

  • einfache Gesundheitsprüfung mit Ausschluss-Erklärung
  • flexible Gestaltung der Leistungen
  • keine Wartezeiten
  • Beitragsfreistellung ab PG2 oder PG4 optional 

Dies ist mit dem Produkt Münchener Verein Deutsche Privat Pflege PLUS durchaus gelungen. Der Tarif MV Select Care (420 - 428) ist flexibel an alle möglichen Wünsche und Bedürfnisse anpassbar. Wer den Münchener Verein mit anderen Tarifen vergleichen möchte, kann das in unserem Vergleichsrechner tun: Pflegetagegeldversicherung Vergleich.

 

Pflegetagegeldversicherung Vergleich

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