Schwanger? Darum brauchen Sie eine Pflegetagegeldversicherung
2016-06-05 11:41
Stichwort Kindernachversicherung - so sichern Sie Ihr Baby ab, indem Sie selbst eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen!
Sie sind schwanger? Dann erstmal herzlichen Glückwunsch. Hoffentlich haben Sie eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Noch nicht? Na dann mal los.
„Warum das denn?“ werden die meisten Schwangeren denken? Man landet doch nicht im Rollstuhl nur weil man ein Baby bekommt.
Das ist natürlich vollkommen richtig – doch, es geht bei der zusätzlichen Pflegeversicherung auch nicht um Sie, sondern um die Absicherung Ihres noch ungeborenen Kindes.
Nicht jedes Baby kommt gesund zur Welt
Ich möchte Ihnen mit meinem Bericht keine Angst machen – es ist sehr unwahrscheinlich, dass mit Ihrem Baby etwas nicht stimmt und Sie ein krankes oder behindertes Kind zur Welt bringen. Also genießen Sie Ihre Schwangerschaft - Sie werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein quicklebendiges und gesundes Baby zur Welt bringen.
Doch es ist leider ein trauriger Fakt, dass doch immer wieder Kinder zur Welt kommen, die nicht gesund sind. Glaubt man Statistiken, kommt etwa jedes 40. Baby mit einer angebotenen Behinderung oder schweren Erkrankung zur Welt.
Es gibt sicherlich kaum etwas schlimmeres, als nach der Geburt die traurige Nachricht zu erhalten, dass das freudig erwartete Baby nicht gesund ist.
Eine wahnsinnig emotionale und psychische Belastung, die man niemandem wünschen möchte.
Ein kleiner Trost, wenn man sich wenigstens keine Sorgen um Geld und Finanzielles machen muss und seine gesamte Kraft dem kleinen Menschen widmen kann, der einen so schweren Start in ein hoffentlich doch lebenswertes Leben erwischt hat.
Und genau darum brauchen Sie eine private Pflegetagegeldversicherung
Ein ungeborenes Kind kann man nicht versichern – jedenfalls nicht direkt. Das Stichwort heißt „Kindernachversicherung“.
Dabei handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Recht (siehe Versicherungsvertragsgesetz §198 https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html), das Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihren Nachwuchs innerhalb von 2 Monaten ab Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt zu versichern – und zwar ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.
Wir hatten einmalig solch einen Fall begleiten müssen – die Eltern des Kindes sind immer noch dankbar, dass wir Sie rechtzeitig darauf hingewiesen haben, vor Geburt eine ergänzende Pflegeabsicherung abzuschließen. Das Kind kam leider mit einer schweren Fehlbildung zur Welt und war direkt in Pflegestufe I eingestuft – die Eltern profitieren seither von einer monatlichen Leistung in Höhe von mehr als 1.000 Euro – diese Leistung der abgeschlossenen Pflegetagegeldversicherung hat es dem Paar ermöglicht, dass die Mutter zu Hause bleiben und sich der Pflege Ihrer Tochter widmen kann. Darüber hinaus hat die Familie heute die Möglichkeiten, ihrer Tochter eine spezielle Tier-Therapie zu ermöglichen, die sie ohne diese Zusatzleistungen nie hätte finanzieren können (die Krankenkasse hat sich geweigert die Kosten zu übernehmen).
Voraussetzung für die Kindernachversicherung sind:
- - ein Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) muss am Tag der Geburt für mindestens 3 Monate eine Pflegetagegeldversicherung bestanden haben
- - die Leistung des Kindes darf nicht höher oder umfangreicher sein als die Leistung des versicherten Elternteils
Reagieren Sie also rechtzeitig und schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung ab, um Ihr ungeborenes Kind abzusichern. Setzen Sie eine möglichst hohe Leistung fest, auch wenn Sie der Ansicht sind, diese eigentlich nicht zu benötigen.
Wenn nach der Geburt klar ist, dass Ihr Kind gesund und munter zur Welt gekommen ist, können Sie die Absicherung wieder kündigen oder auf das gewünschte Maß reduzieren.
*Bildquelle: Mirko Waltermann / pixelio.de
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