Pflegekostenversicherung mit doppelter Leistung
2017-07-20 18:41
Man kann es fast schon einen Trend nennen, was momentan im Bereich der privaten Pflegeversicherung passiert. Die fast schon ausgestorbene Pflegekostenversicherung erlebt ein „vermeintliches“ Revival - einige Versicherungen, u.a. die ARAG, DKV und DFV versuchen in dieser Produktgruppe neue Tarife zu etablieren. Tja, nur dass die neuen Tarife meiner Ansicht nach mit einer klassischen Pflegekostenversicherung wenig zu tun haben - doch dazu mehr in unserem aktuellen Blog-Beitrag.
Pflegekostenversicherung - was ist das eigentlich
Erstmal zur Frage, was denn eigentlich eine Pflegekostenversicherung ist. Es gibt verschiedene Arten, privat für das Thema Pflege vorzusorgen. Im Laufe der Zeit haben sich 3 verschiedene Varianten der Pflegezusatzversicherung etabliert:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflegekostenversicherung
Während man bei einer Pflegerentenversicherung oder einer Pflegetagegeldversicherung selbstständig festlegt, in welcher Höhe man sich in den einzelnen Pflegegraden versichern möchte, soll sich die Pflegekostenversicherung - wie der Name schon sagt - eigentlich an den Pflegekosten selbst orientieren.
Eine klassische Pflegekostenversicherung leistet damit nicht z.B. 1000 Euro pro Monat, sondern sie übernimmt die „real“ anfallenden Pflegekosten in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes. Einer der noch wenigen Vertreter dieser Tarifgattung ist z.B. der Tarif Mannheimer Humanis ZP13 (ich weiß gar nicht, ob er überhaupt noch aktiv angeboten wird - die Internetseite der Mannheimer jedenfalls spricht noch von Pflegestufen und scheint damit veraltet zu sein). Dieser Tarif übernimmt 80% der wirklich anfallenden Pflegekosten - im Gegensatz zum Tagegeld oder zur Rente, die einfach in Form einer Geldleistung zur freien Verfügung ausbezahlt wird, ist der Versicherte bei einer solchen Pflegekostenversicherung an eine „professionelle“ Pflege gebunden, weil er die entstehenden Kosten auch nachweisen muss - er reicht quasi z.B. die Rechnungen eines ambulanten Pflegedienstes beim Versicherer ein, der dann - z.B. bei der Mannheimer in Höhe von 80% - prozentual erstattet.
Pflegekostenversicherung hat durchaus Vorteile
Vorteil dieser Variante ist die „mitwachsende“ Leistung bei steigenden Pflegekosten - im Gegensatz zum Pflegetagegeld muss ich mir hier vorab keine Gedanken über die Leistungshöhe machen - steigen die Pflegekosten im Laufe der Jahre, erhöht sich automatisch auch die Leistung meiner privaten Pflegezusatzpolice. Doch auf der anderen Seite hat das ganze auch den Nachteil, dass die Pflege professionell, d.h. durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim durchgeführt werden muss - erfolgt die Pflege zu Hause durch „Laien“, z.B. durch Angehörige, entstehen keine Kosten, insofern leistet die Pflegekostenversicherung auch nicht.
Neuer Trend - Pflegekostenversicherung - Verdoppelung der gesetzlichen Leistungen
Aktuell bieten immer mehr private Krankenversicherungsunternehmen vermeintliche Pflegekostentarife, deren Leistungen sich an den Zuschüssen der gesetzlichen Pflegekasse orientieren. Die DKV beispielsweise bietet den Tarif PZU100 und neuerdings auch den PZU50 mit dem sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln bzw. in halber Höhe hinzu versichern lassen. Die Deutsche Familienversicherung bietet eine ähnliche Konstellation an, in 4 Stufen kann hier die gesetzliche Leistung verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht oder sogar verfünffacht werden. Nun bietet neuerdings auch die ARAG ein solches Produkt an, den Tarif ARAG 68 Pflegekosten-Zusatzversicherung. Hier lassen sich zwischen 20 und 200% der gesetzlichen Leistungen hinzuversichern.
Zunächst mal ist die Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Pflegekostenversicherung handelt - ich meine, eigentlich nicht. Denn versichert wird ja nicht die Kostenübernahme von Pflegekosten gegen Nachweis, wie es klassischerweise bei einer Pflegekostenversicherung der Sinn und Zweck der Absicherung sein sollte, sondern versichert wird hier - genauso wie bei einer Pflegetagegeldversicherung auch - eine reine Geldleistung, deren Höhe sich zwar an der gesetzlichen Leistung orientiert, aber das ändert ja nichts am Prinzip.
Sind diese Verdoppler-Tarife sinnvoll?
Wenn viele Versicherungen eine Verdoppelung der staatlichen Leistungen anbieten - vielleicht ist das ja sinnvoll? Vielleicht übernimmt der Staat ja genau die Hälfte eventueller Pflegekosten? Nicht wirklich - die Pflegekosten sind sehr individuell und auch auf Basis von Modellrechnungen spiegeln die staatlichen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung keinesfalls „die Hälfte“ an Kostenübernahme wieder.
Eine reine Verdoppelung der gesetzlichen Leistung oder auch sonst irgendeine Orientierung daran, mag für die Berechnung einfach sein, aber das kann nicht wirklich bedarfsgerecht sein, denn bedarfsgerecht müsste ja den Bedarf des Individuums berücksichtigen. Wer mehr Einkommen oder zur Vermögen zur Verfügung hat, muss eine geringere monatliche Lücke an Pflegekosten decken wie jemand, der nur geringe Mittel zur Verfügung hat. Manch einer hat höhere Ansprüche an seine stationäre Unterbringung, andere legen mehr wert auf ambulante Versorgung und möchten diese solange wie irgend möglich sicherstellen.
Empfehlung: klassische Pflegetagegeldversicherung ist bedarfsgerechter
Wir halten diesen Trend nicht für sinnvoll - lassen Sie sich von uns bezüglich der passenden Leistungshöhe beraten oder machen Sie sich selbst Gedanken darüber, in welchen Situationen Sie wie viel Geld zur Verfügung haben möchten. Das lässt sich dann mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung wesentlich individueller planen und darstellen wie mit einer Versicherung, deren Leistung sich am gesetzlichen System orientiert. Zudem ist ja nicht garantiert, dass staatliche Leistungen für immer gleich bleiben oder erhöht werden - das ist zwar momentan der politische Wille und Plan. Doch wer weiß, möglicherweise sind die Kassen unserer Sozialsysteme in Zukunft irgendwann leer und Leistungen könnten auch gekürzt werden - dann reduziert sich automatisch auch ihre private Pflegevorsorge, wenn Sie sich einer solchen Lösung anvertraut haben.
Daher unsere Empfehlung eher für die klassische Pflegetagegeldversicherung.
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