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Gesetzliche Pflegeversicherung – Die Leistungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland bietet verschiedene Leistungen. Wer gemäß des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (gültig ab 2017) als "pflegebedürftig" eingestuft wird hat je nach Pflegegrad Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Unterschieden werden dabei 3 verschiedene Leistungen:

  • ambulante Pflege durch Laien (z.B. Angehörige, Bekannte, Nachbarn o.Ä.)
  • ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim

Gesetzliche Pflege: Leistungen im Überblick

Pflegegradambulante Pflegevollstationäre Pflege
 Geldleistung (Pflegegeld)Sachleistung (Pflegedienst)Sachleistung (Pflegeheim)
Pflegegrad 1 0 € 0 € 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 545 € 1298 € 1262 €
Pflegegrad 4 728 € 1612 € 1775 €
Pflegegrad 5 901 € 1995 € 2005 €
  Entlastungsbetrag: bis zu 125 € (zweckgebunden)  

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen sollen künftig alle 3 Jahre überprüft und ggf. angepasst werden, falls notwendig.

Gesetzliche Pflege - Sachleistung und Pflegegeld

Wer sich für die ambulante Pflege durch Laien entscheidet, erhält das sogenannte Pflegegeld direkt von der Pflegekasse überwiesen und hat dieses Geld zur freien Verfügung. Wofür dieses Pflegegeld verwendet wird, ist unterschiedlich. In vielen Fällen wird das Geld als Zuwendung an die Pflegeperson (z.B. Nachbarn, Verwandte) für deren Hilfe / Pflegeleistung weitergegeben.

Immer mehr Menschen nehmen Pflege durch ausländische Fach- oder Hilfskräfte in Anspruch, die jedoch in Deutschland nicht anerkannt sind. Mittlerweile gibt es viele Agenturen in Deutschland, die auf die Vermittlung ausländischer Pflegekräfte spezialisiert sind - vornehmlich stammen diese Kräfte aus dem osteuropäischen Ausland, z.B. Polen, Ungarn oder Rumänien. Wer in seinem Haus genügend Platz hat, um eine ausländische Pflegekraft einzuquartieren, kann hier gegenüber einem professionellen deutschen Pflegedienst viel Geld sparen. Die Kosten einer Pflegekraft aus Polen oder Rumänien liegen etwa zwischen 1400 und 2000 Euro pro Monat, zuzüglich freie Kost und Logis - das kann sich insbesondere für Ehepaare lohnen, die zu zweit sind und schon schwer pflegebedürftig sind.

Wer sich für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst entscheidet, bekommt das Geld nicht bar ausbezahlt, sondern als Sachleistung, d.h. die Pflegekasse übernimmt die Kosten des professionellen ambulanten Pflegedienstes bis zum Höchstsatz gemäß festgestelltem Pflegegrad.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld und die Sachleistungen für einen professionellen Pflegedienst zu kombinieren (z.B. 50:50 oder in anderem Verhältnis).

Beispiel Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Stand 2015):

Ein Pflegebedürftiger, der im Pflegegrad 2 eingestuft ist, nimmt Sachleistungen durch einen professionellen Pflegedienst im Wert von 344,50 Euro in Anspruch. Der zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 689 Euro für professionelle Pflegedienstleistungen. Er hat die Sachleistungen somit zu 50% ausgeschöpft.

Vom Pflegegeld in Höhe von 316 Euro stehen ihm also ebenfalls noch 50% zur freien Verfügung zu, also 158 Euro / Monat.

Die höhe der gesetzlichen Pflege Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege - ambulant oder stationär. Je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit, desto höher der Leistungsanspruch. Bei stationärer Pflege werden ab Pflegegrad 2 einheitliche Eigenbeteiligungen im Pflegeheim fällig - die Höhe der gesetzlichen Leistungen unterscheidet sich zwar je nach Pflegegrad, doch die Pflegeheime werden gesetzlich verpflichtet, ihre Eigenanteile einheitlich zu planen. Damit werden voraussichtlich künftig die Eigenbeteiligungen im Pflegeheim bei niedrigem Pflegegrad, z.B. im Pflegegrad 2 (entspricht in etwa der früheren Pflegestufe I), etwas ansteigen. Bei sehr schwerer Pflegebedürftigkeit z.B. im Pflegegrad 4 (entspricht ungefähr dem Umfang der alten Pflegestufe III) werden die Eigenanteile dementsprechend sinken.

Menschen, die bereits vor Eintritt der gesetzlichen Pflegereform 2017 (Pflegestärkungsgesetz II) als pflegebedürftig anerkannt und in einem Pflegeheim untergebracht waren, haben Bestandsschutz, auch wenn sich nach den künftigen Gegebenheiten ihr Eigenanteil erhöhen würde.

Private Zusatzversicherung für Pflege ist sinnvoll

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden auch nach der Reform 2017 nicht ausreichen - die Kosten für Pflege sind hoch und werden auch künftig weiter steigen. Wer nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um im Alter eine länger andauerende Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, sollte über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nachdenken. Dabei sollte man auch an die eigenen Kinder denken, Stichwort Elternunterhalt.

Zur Absicherung werden verschiedene Arten der privaten Pflegezusatzversicherung angeboten - die beliebteste Vorsorgeform ist zweifelsohne die Pflegetagegeldversicherung. Der Versicherungsnehmer kann hierbei die Höhe der Leistungen variieren und versichert eine Geldleistung, die im Pflegefall zur freien Verfügung steht. Angeboten werden verschiedene Varianten - bei uns können Sie unverbindlich verschiedene Anbieter vergleichen: Pflegeversicherung Vergleich

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